Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
über das Amt Barth als Antragsteller
Der Antrag wurde fristgerecht am 31.10.2023 abgegeben und in der ersten Stufe als förderungswürdig eingestuft.
Die zweite Stufe des Antrages muss bis zum 15.06.2024 eingereicht werden. Wir sind gespannt!
Ein Pilotprojekt zur landschaftlichen Vernetzung von historischen Parkanlagen soll hier entlang des Flusslaufes der Barthe (Barth Divitz, Löbnitz, Altenhagen, Endingen), incl. Erfassung der Potentiale von Moorwiedervernässungsflächen im Flusstal entstehen oder vorbereitet werden.
Viele Gemeinden verkennen das Naturkapital der Landschaftsparks und Moore gegenwärtig, da sie nicht die Chancen dieser multifunktionalen Naturoasen mit einzigartigen Ökosystemleistungen sehen. Daher liegt es nahe, diese Leistungen ökologisch und ökonomisch zu bilanzieren und ihre Rolle für den Biotopverbund aufzuzeigen.
Maßnahmen: Kartierung der Bäume, Erstellung Karte (GIS)
Maßnahmen: Erstellung Umsetzungskonzept und Umsetzung der 2017 empfohlenen Maßnahmen
Kronenpflege, Erziehungsschnitt und Fällung sowie das Entbuschen der Allee
Maßnahmen: Baumpflanzung, Baumschnitt
Barth 29%, Saal 23%, Lüdershagen 14%, Fuhlendorf 4%, Divitz-Spoldershagen 40%
Maßnahmen am Graben aus Lüdershagen (Umsetzung WRRL)
Anlage von Gewässerschutzstreifen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge, Verbesserung von
Habitaten im Uferbereich (z.B. Gehölzentwicklung), Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängig-
keit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen, etc. sh. Maßnahmenblatt Wasserkörper BART-1500
Saal 43%, Trinwillershagen 28%, Rest nicht im Amt Barth
Maßnahmen am Saaler Bach (Umsetzung WRRL)
Maßnahmen: sh. Maßnahmenblatt Wasserkörper BART-1600
Bringen Sie gerne Ihre Projektvorschläge für Ihre Gemeinden ein.
Der Landschaftspflegeverband Barther Land e. V. wird diese nach inhaltlicher, kosten- und zeittechnischer
Prüfung in die Mittelbeantragung einbringen.
Ablauf Projektdurchführung:
• Bedarf wird durch die Gemeinde erkannt
• LPV recherchiert Fördermöglichkeiten und beantragt die Förderung samt Personalkosten
• Der Förderbescheid wird erteilt. Der LPV führt Ausschreibungen und die Beauftragungen durch
• LPV begleitet die Maßnahmen, rechnet ab und erstellt den Verwendungsnachweis
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